Sie haben Ihrem Paketzusteller eine "Abstellgenehmigung" erteilt? Keine gute Idee!!!!!

Sie bekommen öfters Pakete und sind nicht immer vor Ort? Wie praktisch: die Versandschwergewichte wie DHL, DPD, GLS usw. bieten Ihren Kunden die sogenannte Abstellgenehmigung an, "Service für Empfänger" nennen sie das!  Sie, der Kunde, ermächtigen den jeweiligen Paketdienst (dauerhaft oder einmalig), das Paket an einem vereinbarten Platz abzustellen, z.B. in der Garage, neben dem Fahrradschuppen usw. .... der Fahrer stellt das Paket ab und quittiert, das Paket gilt als zugestellt. Ist doch eine feine Sache ... oder etwa nicht??

NEIN! In diesem Fall stellen Sie den Transporteur von der Haftung frei, das heisst auf gut Deutsch, das Paket ist nicht mehr versichert!  Das Paket ist verschwunden? Pech gehabt! Das Paket wurde beschädigt abgestellt? Auch Pech gehabt!

Wir raten allen Kunden dringend, solche Abstellgenehmigungen zu widerrufen bzw. nicht mehr zu erteilen! Sendungen mit Abstellgenehmigungen sind nicht versichert!!!!!

Hier ein interessanter Link, unbedingt die Kommentare lesen!!

https://www.trustedshops.de/blog/wer-haftet-bei-abstellgenehmigung/

 

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